Kreis Höxter (red). Das Gesundheitsamt des Kreises Höxter weist darauf hin, dass das Land NRW die Frist für Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis zum 5. April verlängert hat. Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitungen sowie Selbstständige müssen bis dann nicht erbrachte Nachweise einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung über das Internetportal des Landes melden.

Das Land NRW begründet die Verlängerung der Frist mit technischen Problemen bei der Nutzung des digitalen Meldeportals. Bislang sind über das Portal rund 300 Meldungen über nicht erbrachte Nachweise einer vollständigen Impfung oder Genesung im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an das Gesundheitsamt des Kreises Höxter übermittelt worden. „Mit Blick auf die vielen Tausend Menschen, die im Kreis Höxter im Gesundheitsbereich arbeiten, zeichnet sich auch hier eine sehr gute Impfquote ab“, ist Gesundheitsamtsleiter Dr. Ronald Woltering zuversichtlich.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auch auf der Corona-Sonderseite des Kreises Höxter unter www.corona.kreis-hoexter.de unter dem Punkt „Sie haben Fragen?“ zu finden.